Sauensieker Naturbad

Satzung + Mitgliedsordnung

Vereinssatzung


§ 1 Name und Sitz
Der Verein führt den Namen „Naturbad Sauensiek“ und hat seinen Sitz in Sauensiek. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und trägt dann den Zusatz „e.V“.

§ 2 Zweck
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts “Steuerbegünstigte Zwecke” der Abgabenordnung.
Zwecks des Vereins ist die Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege und des Sports.
Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch den Betrieb und die Unterhaltung eines Naturbades in Sauensiek.
Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

§ 3 Mitgliedschaft und Beiträge
Jede Person kann Mitglied werden. Über den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand abschließend nach freiem Ermessen.
Die Mitgliedschaft endet
a) durch Tod.
b) durch Austritt mittels einer schriftlichen Erklärung an den Vorstand mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresende.
c) durch Ausschluss bei vereinsschädigendem Verhalten oder groben Verstoß gegen die Satzung oder die Vereinsinteressen. Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand mit einfacher Mehrheit.
d) bei Nichterfüllung der Beitragspflicht nach zweiter Mahnung, sobald der Vorstand dies dem Mitglied schriftlich mitgeteilt hat.
Mitglieder entrichten Jahresbeiträge. Die Höhe bestimmt die Mitgliederversammlung.
Der Mitgliedsbeitrag ist sofort nach Vereinsbeitritt und in den Folgejahren zu Beginn des Kalenderjahres fällig.
Der Erwerb einer Tagesmitgliedschaft während der Badesaison ist möglich.

§ 4 Vorstand
Der Vorstand gemäß § 26 BGB besteht aus
I. dem ersten Vorsitzenden / der ersten Vorsitzenden
II. dem ersten und zweiten Stellvertreter / der ersten und zweiten Stellvertreterin
III. dem Schriftführer / der Schriftführerin
IV. dem ersten und zweiten Kassenwart / der ersten und zweiten Kassenwartin die Vereinsmitglieder sein müssen.
Der Verein wird durch zwei Mitglieder des Vorstandes gemeinschaftlich vertreten.
Die Mitglieder des Vorstands werden von der Mitgliederversammlung einzeln in folgendem Wahlrhythmus gewählt und bleiben nach Ablauf der Amtszeit bis zur Neuwahl im Amt.
• in den ungeraden Kalenderjahren sind die Ämter des/der ersten Vorsitzenden, des/der zweiten Stellvertreters/in und des/der ersten Kassenwarts/in
• in den geraden Kalenderjahren sind die Ämter des/der ersten Stellvertreters/in, des/der Schriftführers/in und des/der zweiten Kassenwartes/in zu wählen.

§ 5 Mitgliederversammlung
Jedes Jahr findet, möglichst im ersten Quartal, die ordentliche Mitgliederversammlung statt. Außerdem muss die Mitgliederversammlung einberufen werden, wenn die Einberufung von einem Viertel der Mitglieder unter Angabe des Zwecks und der Gründe vom Vorstand schriftlich verlangt wird.
Mitgliederversammlungen werden vom Vorstand schriftlich mit einer Ladungsfrist von zwei Wochen unter Angabe der Tagesordnung einberufen.
Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung sind zu protokollieren. Das Protokoll ist vom Versammlungsleiter zu unterschreiben.

§ 6 Geschäftsjahr und Verwendung der Mittel
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an die Gemeinde Sauensiek, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.


Sauensiek, den 28. Oktober 2008





 

Mitgliedsordnung


Mitgliedsordnung des Vereins „Naturbad Sauensiek“ e.V.

I.
Die Mitgliedsbeiträge und Aufnahmegebühren werden von der Mitgliederversammlung beschlossen und stellen sich wie folgt dar:

Die Mitgliedsbeiträge betragen:
Jahresbeitrag Familie: 70,00 €
Jahresbeitrag Einzelperson: 35,00 €
Jahresbeitrag Alleinerziehende mit Kindern: 45,00 €

Eine Aufnahmegebühr wird nicht erhoben.

Jugendliche, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, scheiden im darauf folgenden Jahr aus der Mitgliedschaft „Familie“ bzw. „Alleinerziehende mit Kindern“ aus. Die/der Jugendliche kann dann eine Mitgliedschaft zu einem ermäßigten Jahresbeitrag von 18,00 € beantragen. Dieser ermäßigte Jahresbeitrag gilt dann höchstens bis zum vollendeten 20. Lebensjahr.
Die Beiträge können nur per Bankeinzug entrichtet werden!
Preise für die Tagesmitgliedschaft gemäß Aushang im Naturbad.

II.
Die Satzung und Mitgliedsordnung des Vereins liegen an der Kasse zur
Einsicht aus.

III.
Eine Benutzungs- und Hausordnung ist erstellt und hängt an der Kasse aus.

IV.
Diese Mitgliedsordnung wird nicht in das Vereinsregister eingetragen.

Stand: 06.03.2024